Katharina Vogt
Redaktion GastroRocket
Mehrwegpflicht Gastronomie: Alles, was Du jetzt wissen und umsetzen musst
Wenn Du To-Go-Getränke oder Speisen anbietest, betrifft Dich die Mehrwegpflicht Gastronomie direkt. Und zwar nicht theoretisch, sondern jeden Tag im Betrieb. Seit dem 1. Januar 2023 bist Du gesetzlich verpflichtet, Deinen Kunden eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anzubieten. Nicht als freiwillige Nachhaltigkeitsgeste, sondern mit konkreten Bußgeldern bei Verstoß.
Das Problem ist dabei selten das Gesetz selbst, sondern die Umsetzung. Viele Gastronomen wissen zwar, dass die Mehrweg Pflicht für die Gastronomie gilt, stehen aber vor ganz konkreten Fragen: Welche Lösung passt zu meinem Betrieb? Was kostet mich das wirklich? Und wie verhindere ich, dass das System im Alltag scheitert? Eine Marktprüfung der Verbraucherzentrale Berlin aus dem Jahr 2024 zeigt: Nur etwa 15 Prozent der geprüften Betriebe hatten überhaupt eine konforme Lösung.
Dieser Ratgeber beantwortet alle relevanten Fragen: wen die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie betrifft, was das Gesetz konkret verlangt, welche Systeme es gibt, was sie kosten und wie Du die Umsetzung so organisierst, dass sie Deinen Betrieb nicht belastet.
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Das Wichtigste zur Mehrwegpflicht in der Gastronomie auf einen Blick
- Gilt seit 1. Januar 2023 (VerpackG2) für Betriebe mit mehr als 80 m² Verkaufsfläche und mehr als 5 Mitarbeitern mit To-Go-Angebot.
- Vier Pflichten: Angebotspflicht, Informationspflicht, Rücknahmepflicht, Hygienepflicht.
- Bußgelder bis zu 10.000 Euro je Verstoß. Kontrollintensität durch die Bundesländer steigt seit 2025.
- Drei Systemtypen: Poolsystem (Recup ab 25 Euro/Monat, Vytal und Relevo Pay-per-Use), Inselsystem, Verbundsystem.
- Häufigste Fehler: kein aktiver Hinweis an der Kasse, ungeschultes Personal, falsches System, kein Pfand im Kassensystem.
- Ab 12. August 2026 EU-Verpackungsverordnung PPWR, ab Februar 2028 europaweite Mehrwegpflicht, bis 2030 Mindestquote 10 Prozent.
- Umsetzung in zwei bis vier Wochen möglich. Checkliste und Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel.
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Was ist die Mehrwegpflicht und woher kommt sie?
Rechtliche Grundlage ist das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG2), das der Bundestag im Mai 2021 beschlossen hat und das zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Mit der Mehrwegpflicht Gastronomie 2023 wurden Gastronomiebetriebe erstmals gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden beim Kauf von Speisen oder Getränken zum Mitnehmen mindestens eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anzubieten.
Wichtig: Die Mehrwegpflicht in der Gastronomie ist eine Angebotspflicht, keine Nutzungspflicht. Du musst die Option bereitstellen und kommunizieren. Deine Gäste entscheiden, ob sie sie nutzen.
Der politische Hintergrund ist eindeutig: In Deutschland entstehen jährlich rund 280.000 Tonnen Verpackungsabfall allein durch Take-Away-Produkte. Das VerpackG2 ist Teil einer schrittweisen Gesetzgebung, die mit dem Einwegplastikverbot 2021 begann und deren nächste Stufe bereits feststeht: die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab August 2026 gilt und die Regelungen erheblich ausweiten wird.
Bin ich betroffen? Wer unterliegt der Mehrwegpflicht Gastro
Die Mehrweg Pflicht Gastronomie greift nicht automatisch für jeden Betrieb. Sie ist an zwei gleichzeitig erfüllte Kriterien geknüpft:
- Mehr als 80 m² Verkaufsfläche
- Mehr als 5 Beschäftigte im Unternehmen insgesamt (nicht je Standort)
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen. Die Mitarbeiterzahl wird dabei nicht je Filiale, sondern unternehmensweit berechnet. Teilzeitkräfte fließen anteilig ein: Wer bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet, zählt mit Faktor 0,5; bei bis zu 30 Stunden gilt Faktor 0,75. Eine Bäckereikette mit 12 Filialen, von denen jede 70 m² hat und 4 Mitarbeiter beschäftigt, fällt damit dennoch vollständig unter die Mehrwegpflicht für Gastronomie.
Betroffen sind: Restaurants, Cafés, Bars, Bistros, Bäckereien und Metzgereien mit To-Go-Angebot, Kantinen, Caterer, Lieferdienste mit eigener Speisenproduktion sowie Foodtrucks, sofern die Grenzwerte erreicht werden.
Wer ist ausgenommen?
Kleinbetriebe mit maximal 5 Beschäftigten UND weniger als 80 m² Verkaufsfläche sind von der Mehrwegangebotspflicht befreit. Klassische Imbissbetriebe, kleine Kioske und Ein-Person-Cafés fallen typischerweise nicht darunter. Diese Betriebe sind jedoch verpflichtet, mitgebrachte Behälter der Kunden auf Wunsch zu befüllen und aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Reine Transportdienstleister wie Lieferando oder Wolt, die selbst keine Speisen produzieren, sind ebenfalls nicht direkt betroffen. Anders sieht es aus, wenn ein Restaurant seine eigenen Speisen über solche Plattformen anbietet: In diesem Fall gilt die Pflicht für den Produzenten, also den Gastronomen.
Praxishinweis: Die Grenzwertberechnung wird in der Praxis oft falsch gemacht. Wer 6 Mitarbeiter hat, aber davon 3 auf 20-Stunden-Basis, kommt auf einen Wert von 4,5 Vollzeitäquivalenten und ist damit nicht betroffen. Rechne sorgfältig nach, bevor Du Maßnahmen einleitest.
Was verlangt das Gesetz konkret von Dir?
Die Gastronomie Mehrwegpflicht erschöpft sich nicht im Bereitstellen von Behältern. Das VerpackG2 definiert vier konkrete Pflichten, von denen in der Praxis regelmäßig mindestens eine übersehen wird.
1. Angebotspflicht
Du musst für jede Einwegverpackung aus Kunststoff eine Mehrwegalternative bereithalten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Einwegprodukt. Ein Pfand darauf ist zulässig und weit verbreitet, denn es ist kein Aufpreis, sondern ein rückzahlbares Depositum.
2. Informationspflicht
Kunden müssen klar, sichtbar und aktiv auf die Mehrwegoption hingewiesen werden. Im Lokal bedeutet das mindestens ein gut platzierter Aufsteller an der Kasse oder ein Hinweis auf der Speisekarte. Bei Online-Bestellungen und Lieferungen muss der Hinweis bereits im digitalen Bestellprozess erscheinen, also auf der Website, in der App oder im Checkout. Typischer Fehler: Mehrwegbehälter liegen hinter dem Tresen, ohne dass irgendwo ein Hinweis zu sehen ist. Das erfüllt die Informationspflicht nicht. Die Option muss aktiv kommuniziert werden.
3. Rücknahmepflicht
Behälter, die Du selbst ausgibst, musst Du auch zurücknehmen. Bei Poolsystemen (z. B. Recup oder Vytal) ist die Rücknahme systemseitig geregelt: Als Partnerbetrieb bist Du automatisch Rücknahmestelle für alle Behälter desselben Netzwerks. Fremde Systeme musst Du nicht annehmen, es sei denn, Du bist vertraglich Teil davon.
4. Hygienepflicht
Ausgabe, Befüllung, Rücknahme, Reinigung und Lagerung von Mehrwegbehältern fallen unter die allgemeinen Lebensmittelhygienevorgaben. Die Reinigung mitgebrachter Kundenbehälter liegt beim Kunden selbst. Du bist nicht verpflichtet, fremde Behälter zu reinigen, musst sie aber auf Wunsch befüllen, sofern hygienische Mindeststandards erfüllt sind.
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Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Das Verpackungsgesetz ist kein Papiertiger. Die Mehrweg-Pflicht Gastronomie ist bußgeldbewehrt: Bei Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht oder die Informationspflicht sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro je Einzelfall möglich. In schwerwiegenden Fällen können Behörden zudem Unterlassungsanordnungen erlassen, bis der Verstoß behoben ist.
Die Aufsicht liegt bei den Bundesländern und wird seit 2025 spürbar intensiviert. Besonders im Fokus stehen Lieferdienste und Take-Away-Betriebe in Großstädten, da hier die Umsetzungsquoten am schlechtesten sind. Wer jetzt noch keine konforme Lösung hat, nimmt ein konkretes und wachsendes Risiko in Kauf.
Warum die Mehrwegpflicht in der Praxis oft scheitert
Auf dem Papier wirkt die Mehrweg Pflicht Gastronomie simpel. Im Alltag zeigen sich die echten Probleme schnell. Ein typisches Szenario: Ein Betrieb entscheidet sich spontan für ein System, ohne Prozesse anzupassen. Das Personal weiß nicht, wie es mit Rückgaben umgehen soll, die Behälter verschwinden, Kunden werden nicht aktiv angesprochen und am Ende wird Mehrweg kaum genutzt. Der Aufwand überwiegt den Nutzen.
Die häufigsten Ursachen sind nicht mangelnde Motivation, sondern strukturelle Fehler: falsche Systemwahl für den eigenen Betriebstyp, kein definierter Rücknahmeprozess, fehlendes Briefing des Teams und keine aktive Kundenansprache am Point of Sale. Die Mehrwegpflicht Gastro scheitert fast nie am Gesetz, sondern an der Umsetzung.
Die häufigsten Fehler
- Mehrweg wird nur formal angeboten, ohne aktiven Hinweis an der Kasse oder am Tresen.
- Das Personal ist nicht geschult und kann das System Gästen nicht erklären.
- Das gewählte System passt nicht zum Betriebstyp oder zur Kundschaft.
- Kein definierter Rücknahmeprozess: Behälter verschwinden, Bestände schrumpfen.
- Pfand ist im Kassensystem nicht hinterlegt, was zu Buchhaltungsproblemen führt.
Praxisbeispiel: Ein kleiner Imbiss kauft eine Kiste Mehrwegboxen, um Kosten zu sparen. Nach wenigen Wochen sind die Hälfte der Behälter nicht zurückgekommen, Ersatz muss nachgekauft werden und die Reinigung bindet täglich 30 Minuten Personalzeit. Am Ende ist das selbst organisierte System teurer als ein Poolanbieter. Genau solche Konsequenzen lassen sich mit der richtigen Entscheidung von Anfang an vermeiden.
Welche Mehrwegsysteme gibt es und was kosten sie?
Die Systemwahl ist der entscheidende operative Hebel. Die richtige Entscheidung hängt nicht vom System selbst ab, sondern von Deinem Betrieb: Wie viele To-Go-Bestellungen hast Du pro Tag? Welche Verpackungen nutzt Du aktuell? Und wie läuft Dein Service konkret ab? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, ergibt eine Systemwahl wirklich Sinn. Grundsätzlich gibt es drei Modelle.
Poolsystem (externer Dienstleister)
Du schließt Dich einem etablierten Anbieter an und leihst Behälter gegen eine Systemgebühr. Kunden geben die Behälter bei jedem Partnerbetrieb zurück. Das ist das mit Abstand verbreitetste Modell in der deutschen Gastronomie.
Die drei Hauptanbieter in Deutschland funktionieren dabei etwas unterschiedlich:
Recup / Rebowl: Pfandbasiertes System (1 Euro für Becher, 5 Euro für Schalen). Kunden brauchen keine App. Monatliche Systemgebühr: 25 bis 45 Euro. Über 20.000 Partnerbetriebe deutschlandweit. Rechnet sich laut Anbieter ab dem 12. Getränk oder dem 6. Gericht pro Tag.
Vytal: Pfandfreies App-System. Kunden scannen den Behälter, geben ihn innerhalb von 14 Tagen zurück. Kosten für Gastronomen: ca. 300 Euro pro 500 Nutzungen (Pay-per-Use). Keine monatliche Grundgebühr. Kompatibel mit Lieferando und Uber Eats.
Relevo: Ebenfalls pfandfrei per App. Kosten: 12,5 Cent pro Becher-Ausleihe, 25 Cent pro Schalen-Ausleihe (zzgl. MwSt.). Starterpaket zwischen 99 und 499 Euro. Rückgabequote laut Anbieter nahe 99 Prozent.
Alle drei Poolsysteme sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Welcher Anbieter besser passt, hängt vor allem davon ab, ob Deine Kunden App-affin sind (dann Vytal oder Relevo) oder ob Du ein möglichst einfaches, app-freies System bevorzugst (dann Recup).
Inselsystem (eigene Behälter)
Du kaufst eigene Mehrwegbehälter und gibst sie gegen Pfand aus. Die Rückgabe ist nur in Deinem eigenen Betrieb möglich. Das eignet sich gut für Betriebe mit hoher Stammkundschaft, etwa ein Restaurant mit fester Laufkundschaft oder eine Bar mit klar definiertem Einzugsgebiet. Anschaffungskosten liegen je nach Material und Menge zwischen 2 und 8 Euro pro Behälter. Dazu kommen Pfandlogistik und Reinigungsaufwand als laufende Kosten.
Verbundsystem
Mehrere Betriebe in einer Region teilen ein gemeinsames System. Interessant für Marktplätze, Foodcourts oder kommunale Projekte. Logistisch aufwändig in der Einführung, aber langfristig eine kosteneffiziente Lösung für überschaubare Netzwerke.
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Systemvergleich im Überblick
| Kriterium | Poolsystem | Inselsystem | Verbundsystem |
|---|---|---|---|
| Startkosten | Niedrig (Systemgebühr) | Mittel bis hoch (Kauf) | Hoch (Aufbau) |
| Laufende Kosten | 25 – 45 €/Monat oder Pay-per-Use | Reinigung, Schwund | Reinigung, Koordination |
| Aufwand Rücknahme | Systemseitig geregelt | Eigene Organisation | Geteilt im Verbund |
| Kundenfreundlichkeit | Hoch (Rückgabe überall) | Gering (nur Dein Betrieb) | Mittel |
| Eignung für | Cafés, Bäckereien, Restaurants | Stammgäste, Markenbindung | Foodcourts, Märkte |
| App notwendig | Nein (Recup) / Ja (Vytal, Relevo) | Nein | Je nach System |
Becher oder Box: Der Unterschied zwischen Getränke- und Speisenverpackungen
Die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie gilt für beides, aber die Praxis unterscheidet sich. Wer ein Café eröffnet oder eine Bäckerei mit To-Go-Angebot betreibt, steht vor allem vor der Frage des Mehrwegbechers: Hier ist Recup mit über 20.000 Partnerbetrieben de facto Standard. Für Restaurants und Caterer, die Speisen zum Mitnehmen anbieten, geht es um Mehrwegschalen oder -boxen. Vytal und Relevo haben hier die breitere Produktpalette (Sushi-Boxen, Pizzaboxen, Burgerboxen). Wer beides anbietet, kann entweder einem System beitreten, das beides abdeckt, oder zwei Anbieter kombinieren.
Mehrwegpflicht im Restaurant umsetzen: Schritt für Schritt
Die Mehrwegpflicht Restaurant, Café und Imbiss betreffend lässt sich in der Regel in zwei bis vier Wochen einführen und erfordert keine umfangreichen Umbaumaßnahmen. Der Aufwand liegt vor allem am Anfang, nicht im Dauerbetrieb.
System wählen: Entscheide anhand des Vergleichs oben, welches Modell zu Deinem Betrieb passt. Bei mittleren Betrieben mit gemischtem Publikum empfiehlt sich ein Poolanbieter.
Anbieter kontaktieren und Vertrag schließen: Die meisten Poolanbieter bieten Online-Registrierung an. Recup und Vytal haben kurze Vertragslaufzeiten, teilweise monatlich kündbar.
Personal schulen: Das Team muss wissen, wie das System funktioniert, wie es dem Gast erklärt wird und wie Rücknahme und Reinigung ablaufen. Ein 15-minütiges Briefing reicht in den meisten Fällen aus.
Kommunikation aufbauen: Aufsteller an der Kasse, Hinweis auf der Speisekarte und digitalen Bestellstrecken. Viele Poolanbieter stellen fertige Kommunikationsmaterialien bereit.
Kassensystem prüfen: Wenn Du ein Pfandsystem einführst, muss das Pfand im Kassensystem als durchlaufender Posten abgebildet sein, damit Buchführung und Steuererklärung stimmen. Sprich Deinen Kassensystem-Anbieter oder Steuerberater frühzeitig an.
Rücknahmeprozess definieren: Wer nimmt wann zurück, wo werden gereinigte Behälter gelagert, wie wird Schwund dokumentiert? Halte das intern schriftlich fest.
Tipp: Viele Gastronomen berichten, dass Gäste positiv auf die Mehrweglösung reagieren und sie aktiv nachfragen. Das System kommuniziert sich nach einer kurzen Anlaufphase oft von selbst.
Checkliste: Bin ich bereit für die Mehrwegpflicht?
- Ich habe geprüft, ob mein Betrieb die Grenzwerte überschreitet (mehr als 80 m² + mehr als 5 MA).
- Ich habe ein Mehrwegsystem ausgewählt und bin beigetreten bzw. habe eigene Behälter beschafft.
- Das Personal ist informiert und kann das System Gästen erklären.
- An der Kasse oder am Tresen ist ein sichtbarer Hinweis auf die Mehrwegoption angebracht.
- Auf meiner Website und in meiner App (falls vorhanden) ist die Mehrwegoption genannt.
- Die Rücknahme ist organisiert (wer, wann, wo).
- Pfand ist im Kassensystem korrekt als durchlaufender Posten eingerichtet.
- Ich habe die Regelungen zur Lagerung und Reinigung intern schriftlich festgehalten.
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Fazit: Die Mehrwegpflicht wird zum Vorteil, wenn Du sie richtig angehst
Die Mehrwegpflicht Gastronomie ist keine Bedrohung, sondern eine strukturelle Veränderung. Wer sie mit dem richtigen System und klaren Prozessen einführt, merkt im Dauerbetrieb kaum einen Unterschied zum bisherigen Ablauf. Wer sie halbherzig umsetzt, hat dauerhaft Mehraufwand und dazu noch ein wachsendes Bußgeldrisiko.
Die Entscheidung, die wirklich zählt, ist nicht ob Du Mehrweg einführst, sondern wie. Das richtige System für Deinen Betrieb, ein geschultes Team, ein funktionierender Rücknahmeprozess und eine sichtbare Kommunikation an der Kasse. Das sind die vier Hebel, die über Erfolg oder Scheitern entscheiden.
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Häufig gestellte Fragen zur Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Die Mehrweg Pflicht Gastro gilt für alle Gastronomiebetriebe mit To-Go-Angebot, die gleichzeitig mehr als 80 m² Verkaufsfläche und mehr als 5 Beschäftigte haben. Betroffen sind Restaurants, Cafés, Bars, Bäckereien mit Backshop, Kantinen, Caterer und Lieferdienste mit eigener Speisenproduktion. Entscheidend: Die Mitarbeiterzahl wird unternehmensweit berechnet, nicht je Standort. Wer beide Grenzwerte unterschreitet, ist von der Angebotspflicht befreit, muss aber auf Wunsch mitgebrachte Behälter der Gäste befüllen.
Wer gegen die Mehrwegangebotspflicht oder Informationspflicht in der Gastronomie verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro je Einzelfall. Zusätzlich kann die zuständige Behörde eine Unterlassungsanordnung erlassen: Solange der Verstoß nicht behoben ist, darf kein Verkauf stattfinden. Die Kontrolle durch die Bundesländer wird seit 2025 intensiviert. Betriebe, die bisher keine Mehrweglösung eingeführt haben, nehmen damit ein konkretes und wachsendes finanzielles Risiko in Kauf.
Das kommt auf den Betriebstyp an. Poolsysteme wie Recup, Vytal oder Relevo sind für die meisten Betriebe die einfachste Einstiegslösung: geringe Startkosten, fertige Kommunikationsmaterialien und ein bestehendes Rückgabenetzwerk. Das Inselsystem mit eigenen Behältern lohnt sich vor allem bei hoher Stammkundschaft und starker Markenbindung. Wer den Systemwechsel strukturiert angehen will, ohne den Betriebsalltag zu belasten, findet bei GastroRocket Vorlagen und Prozesshilfen, die den Einstieg vereinfachen.
Nein, aktuell noch nicht vollständig. Die Mehrwegangebotspflicht nach dem deutschen Verpackungsgesetz erfasst Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil, also auch beschichtete Papierbecher. Reine Pappschalen ohne Kunststoffbeschichtung sind derzeit ausgenommen. Ab August 2026 greift jedoch die EU-Verpackungsverordnung PPWR, die die Regelungen schrittweise auf weitere Materialien ausweitet. Wer jetzt auf Papier-Einweg umsteigt, gewinnt Zeit, aber keine dauerhafte Lösung.
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung EU 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Gastronomen bedeutet das konkret: Ab Februar 2028 wird das Angebot von Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen europaweit verpflichtend. Bis 2030 muss eine Mehrwegquote von mindestens 10 Prozent erreicht werden. Wer jetzt frühzeitig ein funktionierendes System einführt und dokumentiert, ist auf diese Verschärfungen vorbereitet. GastroRocket hilft dabei, Compliance-Prozesse strukturiert aufzubauen, bevor die Fristen Druck machen.
Kleine Betriebe mit maximal 5 Beschäftigten und weniger als 80 m² Verkaufsfläche sind von der Mehrwegangebotspflicht befreit, aber nicht vollständig ausgenommen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch mitgebrachte Behälter der Gäste zu befüllen und aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Viele Betreiber von Kiosken, kleinen Cafés oder Imbissen interpretieren die Ausnahmeregelung als vollständige Befreiung. Das ist rechtlich falsch und kann bei Kontrollen zum Problem werden. Auch unterhalb der Grenzwerte lohnt sich deshalb eine klare interne Regelung, wie mit Kundenbehältern umgegangen wird.